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BSG stärkt Unfallschutz im Homeoffice

Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Unfallschutz für im Homeoffice arbeitende Beschäftigte deutlich gestärkt. Nach zwei am Dienstag verkündeten Urteilen kann künftig auch ein Sturz auf der Haustreppe unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das kann für den Weg zwischen zwei im selben Haus gelegenen Arbeitsräumen ebenso wie für den Weg von einem Außentermin ins häusliche Büro gelten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2018, Seite 5, Inland

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