Zum Inhalt der Seite

Prozess gegen früheren SS-Mann in Münster

Münster. Wegen Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen muss sich seit Dienstag vormittag ein mutmaßlicher früherer Wachmann des deutschen Konzentrationslagers Stutthof in der Nähe des damaligen Danzig vor dem Landgericht Münster verantworten. Der heute 94jährige frühere SS-Mann hatte laut Anklage als Angehöriger der Wachmannschaft in Stutthof Kenntnis von den Naziverbrechen an Lagerinsassen und die Morde durch seine Wachtätigkeit willentlich gefördert. Das Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wegen vergleichbarer Vorwürfe trennte das Münsteraner Gericht ab, weil die Verhandlungsfähigkeit des 93jährigen nicht abschließend geklärt war. Bei der Aufarbeitung von Massenverbrechen des Naziregimes hatte sich in der Justiz in den letzten Jahren eine neue Rechtsauffassung durchgesetzt. Demnach müssen auch frühere KZ-Wachleute mit Anklagen rechnen. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2018, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!