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26.07.2018
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Gericht setzt Bochum Frist im Fall Sami A.
Gelsenkirchen. Im Streit um die Abschiebung des als »Gefährder« eingestuften Sami A. (jW berichtete) hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen der Ausländerbehörde in Bochum eine Frist zur Rückholung des Tunesiers gesetzt. Die Behörde habe bislang »nichts Substantielles unternommen«, um Sami A. zurückzuholen, kritisierte das Gericht in seinem Beschluss. Es drohte der Stadt Bochum auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte er bis spätestens kommenden Dienstag nicht zurückgeholt werden. Die Stadt Bochum habe bislang nicht reagiert, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch morgen. In den nächsten Wochen entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster darüber. (dpa/jW)
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