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Mindestlohn in Weiterbildung steigt

Frankfurt am Main. Wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) am Freitag mitteilte, wird der Branchenmindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung weiter angehoben. Darauf habe man sich zusammen mit Verdi und den Unternehmern geeinigt. Je nach Qualifikation der Beschäftigten steigt die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2019 auf 15,72 Euro bzw. 15,79 Euro und anschließend bis 2022 in drei Schritten auf 17,18 Euro bzw. 17,71 Euro in der Stunde. Für die nichtpädagogischen Mitarbeiter gilt der Branchenmindestlohn auch weiterhin nicht. Die GEW bezeichnete dies als »Wermutstropfen«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2018, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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