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Zurückgeholter ­Flüchtling darf bleiben

Sigmaringen. Ein von der Bundesregierung aus Afghanistan zurückgeholter Flüchtling darf einer Gerichtsentscheidung zufolge in Deutschland bleiben. Die Bundesrepublik müsse ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen, entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Das bedeutet, dass Haschmatullah F. zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre bekommt und in Deutschland arbeiten darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall des 24jährigen hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben, auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aber im Dezember zurückgeholt worden war. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.06.2018, Seite 4, Inland

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