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Genfer Konvention gilt auch für Straftäter

Luxemburg. Auch Flüchtlinge, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Die Aberkennung des Rechts auf Asyl beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Grundrechte der EU. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlicht wurde. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.06.2018, Seite 6, Ausland

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