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13.06.2018
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NSU-Prozess: Plädoyer für Zschäpe fortgesetzt
München. Im NSU-Prozess hat ein weiterer Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe den zentralen Anklagevorwurf zurückgewiesen, die 43jährige sei Mittäterin bei allen Verbrechen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU). Nach der Beweisaufnahme lasse sich nicht feststellen, »dass Beate Zschäpe eine Terroristin, Mörderin und Attentäterin ist«, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München. Er zitierte dazu den Strafrechtler Claus Roxin, der 2013 in einem Interview gesagt hatte: »Es ist sicherlich keine wünschenswerte Lebensform, mit zwei Mördern zusammenzuleben, aber das macht einen Menschen noch lange nicht selbst zum Mörder.« Die Logik der Anklage sei aber: »Wer mit Verbrechern zusammenlebt, ist selbst Verbrecher.« (dpa/jW)
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