Zum Inhalt der Seite

Veranstaltungen

»Strafe ist Herrschaft«. Im Rahmen der Reihe »Häretische Kommunismen« analysiert Rehzi Malzahn die Überwindung von Straflogik in der sozialistischen Gesellschaft anhand von Erfahrungen in Chiapas. Sonntag, 3.6., 18 Uhr, Neue Gesellschaft für bildende Kunst e. V., Oranienstr. 25, Berlin. Infos: www.jourfixe.net

»Widersprüche über Widersprüche. Karl Marx – ein Menschenleben im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik«. Vortrag von Prof. Dr. Thomas Kuczynski zum 200. Geburtstag von Karl Marx, anschließend Diskussion. Montag, 4.6., 19 Uhr, Club Voltaire, Kleine Hochstr. 5, Frankfurt am Main. Veranstalter: Redaktion Zeitschrift Marxistische Erneuerung, Heinz-Jung- Stiftung und Club Voltaire

»Auf der Suche nach Verfassungsfeinden – der Radikalenbeschluss in Hamburg 1971–1987«. Vortrag und Diskussion mit anschließender Lesung aus »Die Hexenjagd«. Montag, 4.6., 18 Uhr, Curio-Haus, Raum A, Rothenbaumchaussee 15, Hamburg. Veranstalter: GEW Hamburg

»Pressefreiheit ausgehebelt – zum Verbot des Nachrichtenportals linksunten.indymedia«. Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk, die einen der Betroffenen vertritt, wird von den Razzien und der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten berichten und Einblicke in das juristische Vorgehen gegen Verbot und Zensur geben. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe »Und wer schützt die Freiheit?« des Arbeitskreises kritischer JuristInnen der HU Berlin. Dienstag, 5.6., 19 Uhr, Humboldt-Universität, Unter den Linden 6, Berlin

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.06.2018, Seite 14, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!