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Mehr staatliche Mittel für Parteienförderung
Berlin. Für die staatliche Parteienfinanzierung steigt 2018 die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165 Millionen Euro an. Das geht aus einer Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages hervor, welche der Pressedienst des Parlaments am Freitag veröffentlichte. Im vergangenen Jahr waren es rund 161 Millionen Euro, die insgesamt zur Kostenerstattung für Parteien zur Verfügung standen. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen dieser staatlichen Mittel entsprechend der Steigerung typischer Ausgaben einer Partei im Vorjahr. (jW)
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