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EuGH

Abholzung in Polen verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg. Die Abholzung Zehntausender Bäume im geschützten polnischen Bialowieza-Urwald verstößt gegen das Naturschutzrecht der Union. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil nach einer Klage der EU-Kommission. Polen hatte die erheblichen Baumfällarbeiten in Europas letztem Urwald mit der angeblichen Ausbreitung des Borkenkäfers gerechtfertigt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.04.2018, Seite 6, Ausland

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