Aus: Ausgabe vom 18.04.2018, Seite 6	/ Ausland
	EuGH
Abholzung in Polen verstößt gegen EU-Recht
Luxemburg. Die Abholzung Zehntausender Bäume im geschützten polnischen Bialowieza-Urwald verstößt gegen das Naturschutzrecht der Union. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil nach einer Klage der EU-Kommission. Polen hatte die erheblichen Baumfällarbeiten in Europas letztem Urwald mit der angeblichen Ausbreitung des Borkenkäfers gerechtfertigt. (AFP/jW)
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