-
18.04.2018
- → Inland
Airlines müssen auch bei »wilden« Streiks zahlen
Brüssel. Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen durch wilde Streiks Entschädigungen leisten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Das Gericht wies damit eine Beschwerde von TUIfly ab. Im Herbst 2016 hatte sich eine Vielzahl von Piloten nach Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans krank gemeldet. TUIfly sprach von einem »außergewöhnlichen Umstand«. Der EuGH betonte, TUIfly habe den Streik wegen der überraschend angekündigten Umstrukturierung selbst verschuldet. (Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!