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Aus: Ausgabe vom 28.02.2018, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Klage deutscher Stahlwerke unzulässig

Luxemburg. Unternehmen in der BRD mit hohem Stromverbrauch müssen sich nach einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof wohl auf Nachzahlungen bei der Ökostromumlage einstellen. Der zuständige Generalanwalt, Manuel Campos Sanchez-Bordona, hält die Klage von vier Stahlwerken der Gruppe Georgsmarienhütte gegen Nachforderungen für unzulässig, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen hervorgeht. In der BRD wurden 2012 stromintensiven Betrieben Ausnahmen gewährt. Die EU-Kommission wertet sie teilweise als unzulässige Beihilfe. Die Bundesregierung forderte das Geld unter anderem von der Stahlwerkgruppe zurück. (dpa/jW)

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