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Kostenbeteiligung an Polizeieinsatz rechtens

Bremen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat die Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball-Liga (DFL) grundsätzlich für rechtens erklärt. Damit darf die Hansestadt den Verband an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen. Die DFL hatte sich 2017 vor dem Verwaltungsgericht Bremen mit einer Klage dagegen durchgesetzt. Dieses Urteil wurde nun kassiert. Die Spiele seien laut Urteilsbegründung auch aufgrund der Arbeit der Polizei wirtschaftlich erfolgreich. Eine Kostenbeteiligung sei nicht allein deshalb auszuschließen, weil die Sicherheit Kernaufgabe des Staates sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.02.2018, Seite 4, Inland

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