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Brexit: EU will Sanktionsmechanismus

Brüssel. In der geplanten Übergangsphase nach dem »Brexit« will die Europäische Union notfalls die Vorteile des EU-Binnenmarktes für Großbritannien beschränken, falls das Land gegen EU-Recht verstößt. Dies geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf der EU-Verhandlungsposition hervor. Erwogen wird ein Sanktionsmechanismus für Streitfälle während der Übergangszeit, die vom Zeitpunkt des EU-Austritts Ende März 2019 bis Ende Dezember 2020 dauern soll. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.02.2018, Seite 7, Ausland

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