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Aus: Ausgabe vom 18.11.2017, Seite 4 / Inland

Gastfamilie auf ­Militärbasis zumutbar

Düsseldorf. Eine Gastfamilie in den USA ist für einen deutschen Austauschschüler auch dann zumutbar, wenn sie auf einer Militärbasis wohnt. Das hat ein Richter des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag erklärt, womit er der Klage einer Familie aus Ingolstadt wenig Aussichten auf Erfolg bescheinigte. Die Kläger hätten bisher nicht schlüssig dargelegt, warum es sich bei den Gastgebern nicht – wie vereinbart – um eine Durchschnittsfamilie handele. Der Vater des Schülers hatte den geplanten Aufenthalt seines Sohnes storniert und streitet nun mit dem Düsseldorfer Anbieter um 6.600 Euro. (dpa/jW)

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