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Privatsphäre ist in ­Indien ein Grundrecht

Neu-Delhi. Indiens Oberster Gerichtshof hat das Recht auf Privatsphäre zu einem Grundrecht erklärt. Diese einstimmige Entscheidung der neun zuständigen Richter verkündete das Gericht in der Hauptstadt Neu-Delhi am Donnerstag, wie die Klägeranwälte erklärten. Ihre Mandanten hatten gegen das vor sieben Jahren eingeführte Identifikationsprogramm Aadhaar geklagt, das vorsieht, dass jeder Bürger eine zwölfstellige Identifikationsnummer sowie einen Personalausweis mit persönlichen und biometrischen Daten bekommen soll. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2017, Seite 6, Ausland

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