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Aus: Ausgabe vom 12.07.2017, Seite 6 / Ausland

EU-Gericht bestätigt ­Gesichtsschleierverbot

Strasbourg. Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das belgische Gesichtsschleier-Verbot für den öffentlichen Raum bestätigt. Zwei Musliminnen aus Belgien hatten gegen das Gesetz geklagt, das bei teilweise und vollständig verdecktem Gesicht mit einer Geldstrafe oder auch mehreren Tagen Haft droht. Die Klägerinnen beriefen sich auf ihre Religionsfreiheit und Privatsphäre. Die Regelung gilt in Belgien bereits seit Mitte 2011. (dpa/jW)

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