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Aus: Ausgabe vom 27.06.2017, Seite 2 / Inland

»Wurstlücke« immer noch offen

Bonn. Wegen eines gesetzlichen Schlupflochs muss das Bundeskartellamt weitere Verfahren gegen das sogenannte Wurstkartell einstellen. Die Firmen hätten sich intern umstrukturiert und seien damit rechtlich für die Bußgeldverfahren nicht mehr greifbar gewesen. Bußgeld in Höhe von insgesamt 238 Millionen Euro werde nicht kassiert, teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag mit. Mit der aktuellen Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sei das Schlupfloch für neue Verfahren aber nun geschlossen. Das Schlupfloch im Wettbewerbsrecht wird intern als »Wurstlücke« bezeichnet. (AFP/jW)