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23.06.2017
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Folter bei G-8-Gipfel: Urteil gegen Italien
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat einen Polizeieinsatz gegen Demonstranten beim G-8-Gipfeltreffen 2001 in Genua verurteilt. Die Polizei sei »besonders hart und grausam« vorgegangen. Die Behandlung der Demonstranten sei als Folter zu betrachten und als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, urteilte das Gericht am Donnerstag. In dem Fall ging es um eine Polizeirazzia in der Diaz-Schule in Genua, die als Unterkunft diente. Beamte hatten nachts die Schule gestürmt und auf die Menschen dort eingeschlagen. 42 von ihnen hatten gegen den italienischen Staat geklagt. Dieser wurde nun verurteilt, den Klägern jeweils 45.000 Euro Schadenersatz zu zahlen und die Verfahrenskosten zu tragen. Zwei der Kläger sollen 55.000 Euro erhalten. (Reuters/jW)
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