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24.03.2017
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Vier Jahre Haft für Brandanschlag
Bielefeld. Wegen eines Brandanschlags auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Bielefeld drei Männer zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt. Eine Frau erhielt am Donnerstag wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Das Schwurgericht wertete den Angriff der Gruppe vom September 2015 in Porta Westfalica als gemeinschaftliche schwere Brandstiftung. Es folgte damit nicht der Staatsanwaltschaft, die die Tat als versuchten Mord eingestuft hatte. Das Gericht ging im Strafmaß aber zum Teil über die Forderungen der Anklage hinaus. (dpa/jW)
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