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Tokio und Tepco haften für Fukushima

Tokio. Die japanische Regierung und der Betreiber des Atomkraftwerks in Fukushima können nach einem Gerichtsurteil für die Super-GAUs vor sechs Jahren haftbar gemacht werden. Ein Bezirksgericht nördlich von Tokio urteilte am Freitag, dass die Regierung und der Betreiber Tepco für die Unfallserie infolge der Tsunami-Katastrophe zur Verantwortung gezogen werden können. Die Justiz sprach mehreren Klägern Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 38,6 Millionen Yen (etwa 317.000 Euro) zu.

Im März 2011 hatten ein schweres Erdbeben und ein anschließender Tsunami Japans Nordostküste erschüttert. Dies führte zur Kernschmelze in der Atomanlage in Fukushima. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2017, Seite 9, Kapital & Arbeit

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