-
09.01.2017
- → Ausland
Ankara will Türken im Ausland ausbürgern
Istanbul. Die türkische Regierung hat per Dekret festgelegt, dass nun im Ausland lebenden Verdächtigen unter bestimmten Bedingungen die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Nach den in der Nacht zu Samstag veröffentlichten Notstandsdekreten kann das Kabinett Türken im Ausland, die bestimmter schwerer Straftaten beschuldigt werden und trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten zurückkehren, die Staatsbürgerschaft aberkennen. Zu diesen Straftaten zählen unter anderem Putschversuche, wie der im vergangenen Juli, oder die Gründung bewaffneter Organisationen. Außerdem wurden per Dekret 8.400 Staatsbedienstete entlassen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!