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22.12.2016
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EuGH bekräftigt Status der Westsahara
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Sonderstatus des von Marokko beanspruchten Gebiets Westsahara bekräftigt. Das Handelsabkommen der Europäischen Union mit dem nordafrikanischen Königreich gelte nicht für das besetzte Territorium, aber für Marokko, entschieden die Luxemburger Richter am Mittwoch. Mit dieser Begründung wies der EuGH eine Klage der Befreiungsbewegung Polisario gegen den Vertrag ab und hob ein Urteil der Vorinstanz auf. Die im Kuratorium des Vereins »Freiheit für die Westsahara« vertretenen Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Linkspartei), Frank Heinrich (CDU), Kerstin Tack (SPD) und Katja Keul (Grüne) begrüßten das Urteil. Der EuGH habe klargestellt, »dass die Westsahara nicht zum Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko gehört«, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. (dpa/jW)
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