Zum Inhalt der Seite

Taubenfütterung kann Wohnung kosten

Nürnberg. Wenn ein Mieter von seiner Wohnung aus immer wieder Tauben füttert, kann das zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags führen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Nürnberg ist nun rechtskräftig, wie die Justizpressestelle am Donnerstag mitteilte. Der Mieter hatte mehrmals am Tag von einem Fenster seiner Nürnberger Wohnung aus rund 30 Tauben gefüttert – obwohl sein Vermieter und seine Nachbarn ihn wiederholt aufgefordert hatten, dies zu lassen. Das Gericht war überzeugt, dass dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört worden sei. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!