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Taubenfütterung kann Wohnung kosten

Nürnberg. Wenn ein Mieter von seiner Wohnung aus immer wieder Tauben füttert, kann das zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags führen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Nürnberg ist nun rechtskräftig, wie die Justizpressestelle am Donnerstag mitteilte. Der Mieter hatte mehrmals am Tag von einem Fenster seiner Nürnberger Wohnung aus rund 30 Tauben gefüttert – obwohl sein Vermieter und seine Nachbarn ihn wiederholt aufgefordert hatten, dies zu lassen. Das Gericht war überzeugt, dass dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört worden sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2016, Seite 4, Inland

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