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Aus: Ausgabe vom 08.12.2016, Seite 5 / Inland

Streik in der Kita – keine Beitragsminderung

Dresden. Eltern haben nach kurzen Streiks in Kindertagesstätten oder Kinderhorten in Dresden keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden am Mittwoch. Damit scheiterte die Klage eines Hochschullehrers und seiner Frau. Sie wollten wegen eines viertägigen Streiks im Kinderhort ihrer Tochter ihren Monatsbeitrag von 66,82 Euro entsprechend gemindert sehen. Das Gericht verwies zur Begründung auf die Beitragssatzung der Stadt, wonach Schließungen von weniger als einem Monat nicht zur Minderung oder zum Wegfall des Elternbeitrags führen. (AFP/jW)