Zum Inhalt der Seite

Gericht berät über Strafe für Pegida-Chef

Dresden. Pegida-Chef Lutz Bachmann steht am heutigen Mittwoch erneut vor Gericht. Das Landgericht Dresden entscheidet in einem Berufungsprozess über eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Die Verhandlung beschränkt sich allerdings auf das Strafmaß, nachdem der Mitbegründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses den Vorwurf der Volksverhetzung vor zwei Wochen eingeräumt hatte. Es geht um Facebook-Kommentare vom September 2014, in denen Flüchtlinge als »Viehzeug«, »Gelumpe« und »Dreckspack« bezeichnet wurden. Das Amtsgericht Dresden hatte Bachmann Anfang Mai zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte – auch wegen Bachmanns vieler Vorstrafen unter anderem wegen Drogenhandels – sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Bachmann hatte bestritten, Verfasser der Posts gewesen zu sein. Zwei Wochen vor dem Berufungsprozess kam dann die Wende: Durch Bachmanns Geständnis entfällt die Beweisaufnahme. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.11.2016, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!