Zum Inhalt der Seite

Italien: Auch Name der Mutter rechtens

Rom. Eheliche Kinder in Italien dürfen laut einem Urteil des Verfassungsgerichtes nun auch den Nachnamen der Mutter erhalten. Bisher bekamen Kinder verheirateter Eltern in Italien automatisch den Nachnamen des Vaters. Diese Regelung sei verfassungswidrig, wenn beide Eltern es anders wünschten, hieß es in dem Urteil von Dienstag abend. Eine nähere Urteilsbegründung lag noch nicht vor. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2016, Seite 7, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!