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Asylanträge: Gericht setzt BAMF Frist
Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Gerichtsurteils über die Asylbegehren von zwei Syrern zu entscheiden. Das Bundesamt habe »ohne zureichenden Grund« nicht in angemessener Frist über die 2014 und 2015 gestellten Asylanträge entschieden, urteilten die Richter am Freitag einer Sprecherin zufolge. (Aktenzeichen 17 K 3177/15, 17 K 7566/15) (AFP/jW)
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