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Klage gegen KiK zugelassen

Dortmund. Vier Jahre nach dem Brand in einer pakistanischen Textilfabrik, der mehr als 250 Todesopfer forderte, ist der Weg frei für eine Schadenersatzklage gegen das deutsche Textilunternehmen KiK. Vier Pakistanis verlangen in dem Zivilverfahren jeweils 30.000 Euro. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, für die katastrophalen Brandschutzvorkehrungen in dem Gebäude mitverantwortlich zu sein. Das Landgericht Dortmund gab am Dienstag bekannt, dass den Klägern Prozesskostenhilfe gewährt werde. KiK weist eine Haftung sowohl nach deutschem als auch pakistanischem Recht zurück. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2016, Seite 9, Kapital & Arbeit

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