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Polens Verfassungsrichter kassieren Gesetzesreform

Warschau. In der Auseinandersetzung um eine geplante Justizreform hat das polnische Verfassungsgericht zum zweiten Mal in eigener Sache geurteilt. Die Gesetzesänderung der rechtsnationalistischen Regierung sei in mehreren Punkten verfassungswidrig, erklärte das Gericht am Donnerstag in Warschau. Die Richter hatten bereits im März die erste Version des Gesetzes als unrechtmäßig eingestuft. Ihre Entscheidung wurde vom Kabinett bisher nicht anerkannt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.08.2016, Seite 2, Ausland

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