Zum Inhalt der Seite

»Pokemon«-Hersteller wurde abgemahnt

Berlin. Verbraucherschützer haben den US-Entwickler des weltweit gehypte Handyspiels »Pokemon Go« wegen fehlenden Datenschutzes abgemahnt. Insgesamt würden 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen beanstandet, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Mittwoch mit. Gebe der Entwickler Niantic keine Unterlassungserklärung ab, drohe ein Klageverfahren. »Pokemon Go«, das vom japanischen Konsolenhersteller Nintendo vertrieben wird, verlangt laut VZBV vom Spieler personenbezogene Daten, die ein anonymes Nutzen praktisch unmöglich machten. (Reuters/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.07.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!