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Erbschaftssteuer landet wieder in Karlsruhe

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich erneut mit der Erbschaftssteuer. Die vom Gericht dem Gesetzgeber gesetzte Frist für eine Neuregelung war Ende Juni ohne Ergebnis abgelaufen. Daher werde sich der Erste Senat nach der Sommerpause Ende September erneut mit der Steuer befassen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2016, Seite 9, Kapital & Arbeit

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