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Aus: Ausgabe vom 16.07.2016, Seite 1 / Inland

Datenspeicherung: Anträge abgelehnt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei weitere Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Damit blieben noch mindestens zwei Einsprüche gegen das im Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz offen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Über den Erfolg der sieben in der Hauptsache noch anhängigen Verfassungsbeschwerden sagten die Entscheidungen allerdings nichts aus.

Ein erster Antrag gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten war im Januar gescheitert. Nach dem Gesetz sollen Telekommunikationsdaten künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, Standortdaten bei Handygesprächen sollen vier Wochen lang gespeichert werden. (dpa/jW)