Zum Inhalt der Seite

Bundesrat: »Nein« bleibt »Nein«!

Berlin. Dem Bundesrat gehen die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts nicht weit genug. In einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme zur geplanten Verschärfung des Vergewaltigungsparagraphen bemängelt die Länderkammer, mit dem Gesetzentwurf der Regierung blieben weiterhin Lücken. So bleibe es straffrei, wenn jemand ein »Nein« des Opfers ignoriert und ohne direkte Gewaltanwendung sexuelle Handlungen an ihm ausführt. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, das Nein-heißt-Nein-Prinzip zur Grundlage zu machen. (AFP/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 14.05.2016, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!