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Bundesrat: »Nein« bleibt »Nein«!

Berlin. Dem Bundesrat gehen die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts nicht weit genug. In einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme zur geplanten Verschärfung des Vergewaltigungsparagraphen bemängelt die Länderkammer, mit dem Gesetzentwurf der Regierung blieben weiterhin Lücken. So bleibe es straffrei, wenn jemand ein »Nein« des Opfers ignoriert und ohne direkte Gewaltanwendung sexuelle Handlungen an ihm ausführt. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, das Nein-heißt-Nein-Prinzip zur Grundlage zu machen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.05.2016, Seite 5, Inland

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