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Unterstützung für ­Böhmermann

Hamburg/Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen Mitte Mai im Bundesrat beantragen, den Tatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter zu streichen. »Der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch gehört abgeschafft, weil er ein Ausfluss des vordemokratischen Strafrechts ist, als die Majestätsbeleidigung noch eine Rolle spielte«, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Mittwoch der dpa. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung kündigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoß an. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) wurde von der Rheinischen Post (Mittwochausgabe) mit der Aussage zitiert: »Dann könnte man Herrn Böhmermann auch nicht mehr deswegen verurteilen«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.04.2016, Seite 2, Inland

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