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22.03.2016
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Staatsanwaltschaft lässt »III. Weg« gewähren
Frankenthal. Eine Postkartenaktion der ultrarechten Partei »Der III. Weg« vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat keine strafrechtlichen Folgen. Der Inhalt der Karte und die Zusendung an Abgeordnete »erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung«, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Montag mit. Die Karte zeigt ein Flüchtlingsboot, dazu steht »Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter Richtung Afrika«. (dpa/jW)
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