Zum Inhalt der Seite

Staatsanwaltschaft lässt »III. Weg« gewähren

Frankenthal. Eine Postkartenaktion der ultrarechten Partei »Der III. Weg« vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat keine strafrechtlichen Folgen. Der Inhalt der Karte und die Zusendung an Abgeordnete »erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung«, teilte die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Montag mit. Die Karte zeigt ein Flüchtlingsboot, dazu steht »Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter Richtung Afrika«. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 22.03.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen