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Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Rundfunkbeitrag in der seit 2013 geltenden Form am Freitag für verfassungsgemäß erklärt. Vor dem 6. Senat des Gerichts waren am Mittwoch und Donnerstag die ersten Klagen gegen das aktuelle Gebührenmodell mündlich verhandelt worden, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pauschal pro Wohnung erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es darin Radio- und Fernsehgeräte gibt oder nicht. Die Kläger können jetzt noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.03.2016, Seite 5, Inland

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