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25.02.2016
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Finanzgericht moniert Kinderfreibeträge 2014
Berlin. Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Kinderfreibetrag von 2014 nach einer ersten Einschätzung für verfassungswidrig niedrig. Das geht aus einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hervor, auf das der Bund der Steuerzahler am Mittwoch in Berlin hinwies. Betroffen sind demnach alle Eltern, die im Jahr 2014 Solidaritätszuschlag gezahlt haben. Die Höhe der Kinderfreibeträge hat Einfluss auf dessen Berechnung. Zudem erfasst der Beschluss Familien, für die der Abzug der steuerlichen Kinderfreibeträge 2014 günstiger war als das Kindergeld. Das Gericht nennt in einer Pressemitteilung mehrere Gründe für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Freibeträge. Zunächst hätten nach dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung für Kinder 4.440 Euro steuerfrei bleiben müssen. Gewährt wurde aber nur ein Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro. (AFP/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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