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Haftstrafe gegen Middelhoff rechtskräftig

Karlsruhe. Der einstige Spitzenmanager Thomas Middelhoff muss wieder ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem am Montag veröffentlichten Beschluss die Verurteilung zu drei Jahren Haft durch das Landgericht Essen. Der BGH verwarf damit die Revision des früheren Arcandor-Chefs. Die Verurteilung wegen Untreue und Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Middelhoff hatte demnach privat veranlasste Reisekosten von über 300.000 Euro aus der Unternehmenskasse bezahlt. Das Landgericht verurteilte ihn im November 2014 zu drei Jahren Haft. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2016, Seite 4, Inland

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