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Gerichtshof kritisiert ukrainische Gefängnisse

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Zustände in zwei ukrainischen Strafanstalten für menschenunwürdig erklärt. Der Gerichtshof gab am Donnerstag in Strasbourg einem ukrainischen Häftling recht, der gegen mangelhafte Haftbedingungen und schlechte Behandlung durch Gefängniswärter sowie gegen die Verweigerung einer Verlegung geklagt hatte. Der 48jährige wurde laut Gericht in Zellen untergebracht, die überfüllt und von Ratten befallen waren. Außerdem habe er keine medizinische Versorgung bekommen. Dem Mann wurde ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2016, Seite 2, Ausland

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