-
28.11.2015
- → Inland
Bundesrat billigt Überwachungsgesetze
Berlin. Die deutschen Geheimdienste können mit der Begründung der »Terrorabwehr« weiterhin Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einholen. Der Bundesrat billigte am Freitag die vom Bundestag vor gut drei Wochen beschlossene Verlängerung der Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, die nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 eingeführt worden waren. Die Gesetze gelten nun bis Anfang 2021 weiter. Eigentlich wären die Bestimmungen zum Jahreswechsel ausgelaufen. Die nun beschlossene Verlängerung sieht vor, die Wirksamkeit der Regelungen vor 2021 erneut zu bewerten. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!