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Bundesrat billigt Überwachungsgesetze

Berlin. Die deutschen Geheimdienste können mit der Begründung der »Terrorabwehr« weiterhin Auskünfte von Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsunternehmen einholen. Der Bundesrat billigte am Freitag die vom Bundestag vor gut drei Wochen beschlossene Verlängerung der Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, die nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 eingeführt worden waren. Die Gesetze gelten nun bis Anfang 2021 weiter. Eigentlich wären die Bestimmungen zum Jahreswechsel ausgelaufen. Die nun beschlossene Verlängerung sieht vor, die Wirksamkeit der Regelungen vor 2021 erneut zu bewerten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2015, Seite 4, Inland

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