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Strafen für korrupte Ärzte

Berlin. Niedergelassene Ärzte, die sich bestechen lassen, müssen künftig mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beschließen, der für niedergelassene Mediziner, die sich etwa von der Pharmaindustrie bestechen lassen, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor rund zweieinhalb Jahren entschieden, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen handeln und deswegen die einschlägigen Strafrechtsbestimmungen gegen Korruption auf sie nicht anwendbar seien. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2015, Seite 5, Inland

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