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Aus: Ausgabe vom 09.06.2015, Seite 5 / Inland

EU fordert von Berlin Steuervorbescheide

Brüssel. Die EU-Kommission forderte nach eigenen Angaben am Montag von deutschen Steuerbehörden sogenannte Steuervorbescheide an. Dies sind schriftliche Erklärungen an Unternehmen, die im vorhinein festlegen, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Luxemburg war wegen solcher Bescheide in der sogenannten »Luxleaks-Affäre« in den Verdacht geraten, internationalen Großkonzernen wie Amazon systematische Steuervorteile einzuräumen. (dpa/jW)

 

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