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Klage gegen Passentziehung gescheitert

Münster. Ein Kläger aus Solingen ist vor Gericht mit einer Klage gegen die Einschränkung seiner Ausreisefreiheit gescheitert. Die Entziehung seines Passes und die Beschränkung der Gültigkeit seines Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik waren rechtmäßig, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag nach Angaben eines Sprechers entschied. Der 23-Jährige gefährde »erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland«, befanden die Richter. Es sei zu befürchten, dass er zur Unterstützung des militanten Dschihad nach Syrien ausreisen wolle. (Az. 19 A 2097/14) (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.05.2015, Seite 2, Inland

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