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Polen: Erschießen von Kindern kein Verbrechen

Warschau. Die polnischen Soldaten, die im August 2007 im afghanischen Dorf Nangar Khel sechs Zivilisten erschossen, haben nach Ansicht eines Warschauer Militärgerichts kein Kriegsverbrechen begangen. Die vier angeklagten Soldaten hätten vielmehr einen Befehl »schlecht ausgeführt« und gegen die Bestimmungen des polnischen Militärkontingents zum Waffengebrauch verstoßen. Unter den Opfern waren damals auch drei Kinder. Die Militärrichter fanden jedoch keine Beweise für ein Kriegsverbrechen und sprachen am Donnerstag lediglich Bewährungsstrafen aus. (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2015, Seite 7, Ausland

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