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Ungarn wegen überfüllter Gefängnisse verurteilt

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn wegen der Überfüllung seiner Gefängnisse verurteilt. Das Gericht in Strasbourg gab am Dienstag der Klage von sechs Häftlingen aus Ungarn statt und sprach ihnen Schadenersatz zu. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ungarische Staat mit der Unterbringung der Kläger in zu kleinen und überbelegten Zellen gegen den Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Er verbietet unmenschliche und entwürdigende Behandlung. Derzeit sind Ungarns Gefängnisse für insgesamt 12.500 Insassen ausgelegt. Tatsächlich sitzen aber 18.000 Menschen hinter Gittern. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2015, Seite 2, Ausland

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