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Homosexuelle Paare dürfen adoptieren

Wien. Das österreichische Verfassungsgericht hat ein Verbot für homosexuelle Paare zur Adoption fremder Kinder gekippt. Zur Begründung führte das Gericht am Mittwoch in der Hauptstadt Wien an, es gebe »keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung«. Der »Schutz der Ehe« sei als Argument für das Verbot »ungeeignet«.

(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2015, Seite 7, Ausland

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