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Trotz Kriegsverbrechen keine Verfahren gegen Israel

Den Haag. Der Internationale Strafgerichtshof wird keine Ermittlungsverfahren gegen Israel wegen des tödlichen Angriffs auf die internationale Hilfsflottille für den Gazastreifen im Mai 2010 einleiten. Zwar gebe es für die Annahme, dass bei dem israelischen Vorgehen gegen die Schiffe Kriegsverbrechen begangen wurden, durchaus »vernünftige« Gründe, erklärte die Chefanklägerin Fatou Bensouda am Donnerstag in Den Haag. Doch sei der Vorfall nicht schwerwiegend genug, um ein Eingreifen des Weltstrafgerichts zu rechtfertigen.

Die israelische Marine hatte am 31. Mai 2010 die Hilfsflotte in internationalen Gewässern gestoppt und das Schiff »Mavi Marmara« geentert. Dabei waren zehn Passagiere erschossen worden. Der ostafrikanische Inselstaat Komoren, wo die »Mavi Marmara« registriert war, hatte den Gerichtshof in Den Haag angerufen. (dpa/AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2014, Seite 1, Ausland

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